Neue Corona-Schutzverordnung

Neue Corona-Schutzverordnung

Liebe Mitglieder,

mit der neuen Coronaschutzverordnung, vom 03.04.2022, sind weitere Lockerungen in Kraft getreten. Die für uns wichtigsten Punkte sind:

 

- Die 3G-Zugangsbeschränkung entfällt

- Die Maskenpflicht entfällt

 

Das heißt, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab sofort auf freiwilliger Basis erfolgt und keine Pflicht mehr ist.

 

Nachfolgende Hygienemaßnahmen bleiben weiterhin in der Halle B1 bestehen:

  • Das Desinfizieren der Griffflächen der Trainingsgeräte ist weiterhin Pflicht. Nutzt dafür wie gewohnt Eure Microfasertücher.

  • Haltet nach Möglichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Trainierenden.

  • Personen, sowie Beschäftigte mit Symptomen einer Atemwegsinfektion oder einer Grippeerkrankung haben keinen Zutritt zur Halle B1.

  • Weiterhin müssen große, selbst mitgebrachte Handtücher bei den Trainingsgeräten untergelegt werden.

  • Die Hust- und Niesetikette ist einzuhalten

 

Wir danken Euch für Euer Verständnis! Solltet Ihr Fragen haben, steht Euch das Halle B1 Personal zur Verfügung!

 

Euer Halle B1 Team

 

Die gesamte Coronaschutzverordnung könnt Ihr hier nachlesen:

Corona-Schutzverordnung